| Aktuell | Archiv | 2024 | Justizminister Herbert Mertin: „Mit der Robe für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wollen wir den Respekt vor einem wichtigen Amt stärken!“

Justizminister Herbert Mertin: „Mit der Robe für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wollen wir den Respekt vor einem wichtigen Amt stärken!“

1. Oktober 2024

Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, mit dem Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern die Befugnis erhalten sollen, in bestimmten Verfahren Robe zu tragen.

Justizminister Herbert Mertin erklärte hierzu: „Wenn Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger Zwangsversteigerungstermine oder Termine in Insolvenzverfahren leiten, repräsentieren sie das Gericht ebenso, wie es sonst Richterinnen und Richter tun. Sie treffen eigenverantwortlich und sachlich unabhängig gerichtliche Entscheidungen. Anders als bei Richterinnen und Richtern ist ihre herausgehobene Stellung in einer Sitzung aber optisch nicht sofort erkennbar. Wir wollen daher, dass Rechtpflegerinnen und Rechtspfleger die Befugnis erhalten, in ihren Sitzungen und bei anderen Handlungen eine sogenannte Amtstracht zu tragen. Denn als Erkennungszeichen stärkt die Robe das Vertrauen in die Neutralität und Unparteilichkeit der Gerichte. Sie betont die herausgehobene Stellung der Rechtspflegeorgane und verleiht der Würde des Gerichts optisch Ausdruck. Wir wollen so den Respekt vor dem wichtigen Amt der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger stärken!“

Quelle: Minsterium der Justiz Rheinland-Pfalz

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